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Diamantbestattung in Nordrhein-Westfalen: Was das Bestattungsgesetz NRW erlaubt

Stand: August 2026

In Nordrhein-Westfalen ist eine Diamantbestattung möglich. Das Bestattungsgesetz NRW sieht für die Totenasche grundsätzlich die Beisetzung auf einem Friedhof oder auf See vor (§ 15); die Asche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen (§ 13). Für einen Erinnerungsdiamanten genügt eine Teilmenge der Asche: Aus ihr entsteht ein echter, IGI-zertifizierter Diamant (ab 999 €, in rund 8–12 Wochen), während der weitaus größte Teil regulär beigesetzt wird. Der rechtssichere Weg dorthin gilt bundesweit und ist in unserem Ratgeber zur Diamantbestattung erklärt. Dieser Text ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte gibt die zuständige örtliche Ordnungsbehörde.

Das Bestattungsgesetz NRW konkret

Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW)[1]. Für die Kremationsasche gilt der Grundsatz der Friedhofsbeisetzung. § 15 Absatz 5 bestimmt wörtlich: „Das dauerhaft versiegelte Behältnis mit der Totenasche ist auf einem Friedhof oder auf See beizusetzen."

Für einen Erinnerungsdiamanten wird nur eine Teilmenge der Asche verwendet; der weitaus größte Teil bleibt für die reguläre Beisetzung auf dem Friedhof.

Fristen in Nordrhein-Westfalen

Das BestG NRW gibt in § 13 Absatz 3 klare Fristen vor. Sie sind für die Planung wichtig, weil die Beisetzung der Asche zeitlich gebunden ist:

Fristen nach § 13 Abs. 3 BestG NRW. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
SchrittFrist in NRWFundstelle
Erdbestattung oder Einäscherunginnerhalb von 10 Tagen durchzuführen§ 13 Abs. 3 BestG NRW
Beisetzung der Totenascheinnerhalb von 6 Wochen§ 13 Abs. 3 BestG NRW

§ 13 Absatz 3 lautet wörtlich: „Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden. Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen." (§ 13 BestG NRW[1]).

Urnen- und Aschenregelung in NRW

Wie mit dem Aschebehältnis zu verfahren ist, regelt § 15. Zwei Punkte sind für Angehörige besonders relevant:

  • Aushändigung zur Beförderung: Das versiegelte Behältnis „darf … den Hinterbliebenen oder ihren Beauftragten ausgehändigt werden"; die ordnungsgemäße Beisetzung ist dem Krematorium innerhalb von sechs Wochen durch eine Bescheinigung nachzuweisen (§ 15 Abs. 5).
  • Verstreuen auf dem Friedhof: Die Asche darf „auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich des Friedhofs verstreut oder ohne Behältnis vergraben werden, wenn dies schriftlich oder elektronisch bestimmt ist" (§ 15 Abs. 6).

Eine dauerhafte private Aufbewahrung der losen Asche sieht das BestG NRW nicht vor. Der fertige Erinnerungsdiamant ist davon zu unterscheiden: Er ist rechtlich kein Aschebehältnis mehr, sondern ein Gegenstand. Warum das so ist, erklärt unser Ratgeber zur Diamantbestattung.

Zuständigkeit und behördlicher Ablauf

In Nordrhein-Westfalen ist die örtliche Ordnungsbehörde die zentrale Stelle. Sie ist im BestG NRW an mehreren Stellen genannt, unter anderem bei den Bestattungsfristen (§ 13) und bei Genehmigungen für eine Beisetzung außerhalb eines Friedhofs (§ 14, § 15 Abs. 6). Für das Verstreuen auf dem Friedhof legt der Friedhofsträger den zulässigen Bereich fest.

Für die Weiterverarbeitung einer Teilmenge zu einem Erinnerungsdiamanten kommt es auf das saubere Zusammenspiel dieser Vorgaben an. Welche Nachweise im Einzelfall nötig sind, klären wir gemeinsam mit dir und der zuständigen Ordnungsbehörde (BestG NRW[1]).

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Wie es rechtssicher funktioniert

Der Weg zum Erinnerungsdiamanten ist bundesweit gleich und hier nur in Kürze: Eine Teilmenge der Asche wird rechtssicher weiterverarbeitet, während der weitaus größte Teil regulär beigesetzt wird; der fertige Diamant unterliegt keiner Bestattungspflicht mehr. Die vollständige Begründungskette (auch zur Verarbeitung im europäischen Ausland), den Prozess in fünf Schritten und die Preise ab 999 € findest du gebündelt in unserem Ratgeber zur Diamantbestattung und auf der Preisseite.

Am Ende steht ein echter, im Labor gewachsener Diamant: chemisch und physikalisch 1:1 identisch mit einem natürlich gewachsenen, mit IGI-Zertifikat und wählbar in Größe, Farbe und Schliff. Wie der Erinnerungsdiamant für einen Menschen entsteht, zeigt unsere Seite zum Erinnerungsdiamanten; die Preise ab 999 € stehen auf der Preisseite.

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Erstellt und redaktionell geprüft vom Fachteam von 8 Diamonds

Stand: August 2026 · Nächste Prüfung: Februar 2027

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Quellen

  1. Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW), Fassung vom 19.02.2022 · recht.nrw.de (amtliche Gesetzessammlung) https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/19022022-gesetz-ueber-das-friedhofs-und-bestattungswesen-bestattungsgesetz-bestg-nrw/ (abgerufen am 11.08.2026)